Wer sich aktuell mit Auto-Abos in Deutschland beschäftigt, stößt auf einen neuen Namen: x-Mobility. Dahinter verbirgt sich jedoch kein Neuling, sondern eine strategische Neuausrichtung, bei der die Kräfte mehrerer etablierter Player gebündelt werden. Laut Geschäftsführer Thomas Hentschel wurden die Rechte an der Marke für neun europäische Länder erworben, um das Angebot weiter auszubauen und die Akquisitionen der letzten Jahre unter einem starken, neuen Namen zu vereinen.

Das Geschäftsmodell: Was bedeutet „Asset-Light“?
x-Mobility verfolgt konsequent ein sogenanntes „Asset-Light“-Geschäftsmodell. Das bedeutet, das Unternehmen besitzt die Fahrzeuge nicht selbst. Stattdessen agiert es als Plattform, die Kunden direkt mit dem Fahrzeugbestand von offiziellen Marken-Vertragshändlern verbindet. Für den Kunden hat das zwei entscheidende Vorteile: eine potenziell riesige und vielfältige Fahrzeugauswahl sowie Service und Wartung direkt beim autorisierten Fachhändler.
Die Kosten: Rate, Kaution und was sonst noch anfällt
Ein zentraler Punkt für jeden Abonnenten sind die Kosten. Hier die Fakten aus den AGB:
- All-Inclusive-Rate: Die monatliche Rate deckt die wichtigsten Posten ab: Kfz-Versicherung (Haftpflicht & Kasko), Kfz-Steuer, Wartung, Verschleiß, jahreszeitengerechte Bereifung und die Rundfunkgebühren.
- Kaution: Bei Vertragsabschluss wird eine Sicherheitsleistung fällig. Sie beträgt 1,5 % des Fahrzeug-Bruttolistenpreises, mindestens aber 350 €.
- Startpaket: Dieses Paket umfasst die Zulassung und Fahrzeugaufbereitung und ist laut Webseite derzeit kostenfrei.
- Variable Kosten: Der Abonnent trägt die Kosten für Kraftstoffe und Betriebsmittel (z.B. AdBlue, Öl), Maut- und Parkgebühren sowie eventuelle Bußgelder. Für die Bearbeitung von Verkehrsverstößen wird eine Gebühr berechnet.
Die x-Mobility Vertragsbedingungen: Laufzeit und Kündigung
Flexibilität ist der Kern eines Abos. So regelt x-Mobility die vertraglichen Rahmenbedingungen:
- Mindestlaufzeit: In der Regel gilt eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten, sofern kein Fahrzeug mit einer festen, abweichenden Laufzeit gebucht wird.
- Kündigungsfrist: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
- Maximale Laufzeit: Ein Abo-Vertrag endet automatisch nach spätestens 36 Monaten.
- Kilometerpakete: Gebuchte Kilometerpakete können monatlich gewechselt werden. Nicht genutzte Kilometer verfallen am Ende der Laufzeit. Mehrkilometer werden gesammelt und am Vertragsende abgerechnet.
Voraussetzungen für ein x-Mobility Auto-Abo
x-Mobility legt detailliert fest, wer ein Fahrzeug führen darf:
- Altersgrenzen: Das Mindestalter für Fahrer ist 18, das Höchstalter 75 Jahre.
- Führerscheinbesitz: Alle Fahrer müssen ihre Fahrerlaubnis seit mindestens drei Jahren besitzen.
- Sonderregeln für junge Fahrer: Fahrer zwischen 18 und 20 Jahren zahlen eine monatliche Zusatzgebühr. Liegt ihre Fahrpraxis unter drei Jahren, dürfen sie nur Fahrzeuge bis 99 kW (135 PS) Leistung steuern.
- Sonderregeln für leistungsstarke Autos: Für Fahrzeuge mit über 210 kW (286 PS) Leistung gilt ein Mindestalter von 27 Jahren und mindestens fünf Jahre Führerscheinbesitz.
Nutzung und Schadensfall: Die wichtigsten Pflichten
Hier sind die zentralen Regeln zur Nutzung des Fahrzeugs zusammengefasst:
- Auslandsfahrten: Fahrten in die meisten europäischen Länder sind erlaubt. Die genaue Länderliste ist in den AGB zu finden.
- Pflicht bei Unfällen: Bei jedem Unfall oder Schaden, selbst bei kleinen Parkremplern, muss unverzüglich die Polizei informiert werden. Der Schaden muss zudem innerhalb von 24 Stunden an x-Mobility gemeldet werden.
- Rauchverbot: In allen Fahrzeugen gilt ein striktes Rauchverbot.
- Verbotene Nutzungen: Motorsport-Veranstaltungen, die gewerbliche Personenbeförderung oder die Weitervermietung sind untersagt.