·  Laura Bergmann  ·  9 Min. Lesezeit

45-km/h-Auto leasen: Das musst du zu Führerschein, Vertrag und Versicherung wissen

45-km/h-Autos wie Citroën Ami, Aixam oder Microcar können eine Alternative zu Roller und klassischem Pkw sein. Wir erklären, wie Leasing bei Leichtkraftfahrzeugen funktioniert, welchen Führerschein du brauchst und was bei minderjährigen Fahrern, Versicherung und Vertragskosten zu beachten ist.

45-km/h-Auto leasen: Das musst du zu Führerschein, Vertrag und Versicherung wissen
KI-generiertes Symbolbild

Ein 45-km/h-Auto kannst du grundsätzlich leasen, sofern ein Anbieter das gewünschte Leichtkraftfahrzeug als Leasingmodell anbietet. Fahrzeuge wie der Citroën Ami oder Modelle von Aixam und Microcar gehören typischerweise zur Klasse L6e und dürfen in Deutschland mit der Fahrerlaubnis AM bereits ab 15 Jahren gefahren werden; ist die fahrende Person minderjährig, bedeutet das aber nicht automatisch, dass sie selbst den Leasingvertrag abschließen kann.

Was ist ein 45-km/h-Auto?

45-km/h-Autos werden häufig als Mopedautos, Microcars oder Leichtkraftfahrzeuge bezeichnet. Rechtlich handelt es sich bei den typischen zweisitzigen Modellen nicht um normale Pkw der Klasse M1, sondern um leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der EU-Fahrzeugklasse L6e. Für diese Fahrzeugklasse gelten unter anderem eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h und besondere Grenzen bei Masse und Motorleistung.

Zu den bekannten Vertretern zählen etwa der Citroën Ami, der Fiat Topolino sowie verschiedene Modelle von Aixam, Ligier oder Microcar. Welche Modelle tatsächlich geleast werden können, ändert sich jedoch mit dem Angebot der Hersteller, Händler und Leasinggesellschaften. Entscheidend ist deshalb nicht nur das Modell, sondern auch die konkrete Fahrzeugklasse in den Fahrzeugpapieren.

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Welchen Führerschein brauchst du für ein Mopedauto?

Für ein typisches L6e-Leichtkraftfahrzeug reicht die Fahrerlaubnisklasse AM. Das Mindestalter für AM beträgt in Deutschland 15 Jahre. Wer die Fahrerlaubnis bereits mit 15 erwirbt, darf sie bis zum 16. Geburtstag allerdings nur im Inland nutzen. Das ergibt sich aus § 10 der Fahrerlaubnis-Verordnung.

Wichtig ist die Abgrenzung zum umgangssprachlichen „Mofa-Führerschein". Eine reine Mofa-Prüfbescheinigung für Fahrzeuge bis 25 km/h ist keine Fahrerlaubnis der Klasse AM und reicht für ein 45-km/h-Auto nicht aus. Wer bereits eine andere passende Fahrerlaubnisklasse besitzt, kann die Berechtigung für AM je nach Führerscheinklasse bereits eingeschlossen haben.

Kannst du mit 15 oder 16 selbst ein 45-km/h-Auto leasen?

Fahren dürfen und einen Leasingvertrag abschließen dürfen sind zwei verschiedene Fragen. Minderjährige ab sieben Jahren sind in Deutschland beschränkt geschäftsfähig. Ein Leasingvertrag bringt laufende Zahlungspflichten, Rückgabepflichten und mögliche weitere finanzielle Verpflichtungen mit sich. Er ist deshalb nicht lediglich rechtlich vorteilhaft.

Für einen solchen Vertrag ist daher grundsätzlich die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter relevant. § 107 BGB verlangt die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, wenn eine Willenserklärung für den Minderjährigen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist. Wird ein Vertrag ohne die erforderliche vorherige Einwilligung geschlossen, hängt seine Wirksamkeit grundsätzlich von der nachträglichen Genehmigung ab.

Auf den sogenannten Taschengeldparagraphen solltest du dich bei einem Leasingvertrag nicht verlassen. § 110 BGB betrifft Geschäfte, bei denen der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit dafür oder zur freien Verfügung überlassenen Mitteln bewirkt. Ein Leasingvertrag mit fortlaufenden Raten und weiteren Vertragspflichten passt regelmäßig nicht zu der Vorstellung eines bereits vollständig bewirkten Alltagsgeschäfts.

Wer wird in der Praxis Vertragspartner?

Bei einem 15-, 16- oder 17-jährigen Fahrer ist deshalb häufig ein Elternteil oder eine andere voll geschäftsfähige Person der eigentliche Leasingnehmer. Der Jugendliche kann dann – sofern Leasingvertrag und Versicherung das zulassen – als Fahrer des Leichtkraftfahrzeugs vorgesehen werden. Rechtlich ist ein volljähriger Leasingnehmer nicht in jeder denkbaren Konstellation zwingend vorgeschrieben; der jeweilige Leasinggeber kann aber eigene Alters-, Bonitäts- und Vertragsvoraussetzungen festlegen.

Vor dem Antrag solltest du deshalb drei Rollen getrennt betrachten: Wer unterschreibt den Leasingvertrag, wer wird gegenüber der Versicherung geführt und wer fährt das Fahrzeug tatsächlich? Gerade bei minderjährigen Fahrern dürfen diese Personen nicht einfach gleichgesetzt werden. Der Leasinggeber und der Versicherer sollten ausdrücklich wissen, dass ein Fahrer unter 18 Jahren das Fahrzeug nutzen soll.

Bonitätsprüfung: Geprüft wird vor allem der Leasingnehmer

Auch beim Leasing eines Leichtkraftfahrzeugs trägt die Leasinggesellschaft ein Ausfallrisiko. Deshalb kann sie die Bonität des Vertragspartners prüfen und einen Antrag ablehnen, wenn ihre Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Fährt ein minderjähriges Kind das Auto, während ein Elternteil Leasingnehmer ist, steht bei der vertraglichen Bonitätsprüfung entsprechend der erwachsene Vertragspartner im Mittelpunkt.

Eine Kaution, eine Leasing-Sonderzahlung und die monatliche Rate sind dabei unterschiedliche Dinge. Eine Sonderzahlung reduziert je nach Vertragskalkulation die laufende Rate, wird aber nicht wie eine klassische Kaution am Vertragsende einfach zurückgezahlt. Ob überhaupt eine Kaution oder Sonderzahlung verlangt wird, hängt vom konkreten Angebot ab.

Versicherung bei 45-km/h-Autos: Was ist anders als beim Pkw?

Typische L6e-Leichtkraftfahrzeuge sind von der normalen Zulassungspflicht für Pkw ausgenommen. Statt eines regulären Pkw-Kennzeichens benötigen sie einen gültigen Haftpflichtversicherungsschutz und ein Versicherungskennzeichen. Das Versicherungskennzeichen wird für das jeweilige Versicherungsjahr ausgegeben und muss entsprechend erneuert werden.

Für ein geleastes Fahrzeug ist die gesetzlich notwendige Haftpflicht aber nur die erste Ebene. Ein Leasinggeber kann zusätzlichen Kaskoschutz oder bestimmte Selbstbeteiligungen verlangen, weil das Fahrzeug während der Laufzeit Eigentum des Leasinggebers bleibt. Bei Leichtkraftfahrzeugen solltest du deshalb schon vor der Unterschrift klären, welcher Kaskoschutz für genau dieses Modell angeboten wird und ob er die Vorgaben des Leasingvertrags erfüllt.

Besonders wichtig ist außerdem das Alter des Fahrers. Der Versicherungsvertrag muss die tatsächliche Nutzung durch den 15-, 16- oder 17-jährigen Fahrer abdecken. Prüfe nicht nur den Preis, sondern auch Fahrerkreis, Mindestalter, Selbstbeteiligung, Diebstahlschutz und den Umgang mit Fahrzeug- oder Batterieschäden. Leistungen, die beim klassischen Pkw-Leasing verbreitet sind, müssen bei einem L6e-Fahrzeug nicht automatisch in derselben Form erhältlich sein.

Brauchst du Zulassung, TÜV und Kfz-Steuer?

Für typische Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e gelten andere Formalitäten als für einen normalen Pkw. Sie sind grundsätzlich zulassungsfrei und werden mit Versicherungskennzeichen betrieben. Auch die regelmäßige Hauptuntersuchung eines klassischen Pkw ist für diese Fahrzeugklasse typischerweise nicht vorgesehen; für zulassungsfreie L6e-Leichtkraftfahrzeuge fällt zudem grundsätzlich keine Kfz-Steuer wie bei einem zugelassenen Pkw an.

Das vereinfacht einzelne laufende Pflichten, bedeutet aber nicht, dass ein 45-km/h-Auto praktisch „kostenfrei zugelassen" wäre. Für Versicherung, Versicherungskennzeichen und gegebenenfalls Abwicklung durch Händler oder Leasinggeber können Kosten entstehen. Maßgeblich sind die Fahrzeugklasse und die Bedingungen deines konkreten Vertrags.

Welche Kosten solltest du beim Leasing vergleichen?

Eine niedrige Monatsrate allein sagt wenig über die tatsächlichen Leasingkosten aus. Rechne über die geplante Laufzeit mindestens Leasingraten, mögliche Sonderzahlung, Bereitstellungs- oder Überführungskosten und weitere einmalige Vertragskosten zusammen. Hinzu kommen je nach Angebot Versicherung, Wartung, Verschleiß, Reifen, Strom oder Kraftstoff sowie mögliche Kosten bei Mehrkilometern oder der Rückgabe.

Gerade bei günstig wirkenden Leichtfahrzeugen können Einmalkosten die effektive Monatsbelastung deutlich verändern. Für einen fairen Vergleich solltest du diese Kosten deshalb auf die Vertragslaufzeit umlegen. Einen Vergleich aktueller Leasingangebote findest du in unserer Übersicht. Außerdem lohnt sich ein Blick auf die vereinbarte Kilometerleistung: Ein 45-km/h-Auto wird häufig für Schule, Ausbildung, Arbeit oder kurze Alltagswege genutzt, sodass sich die Jahresfahrleistung relativ gut aus dem tatsächlichen Wochenprofil ableiten lässt.

Leasing oder Kauf: Was passt bei einem 45-km/h-Auto besser?

Leasing kann interessant sein, wenn du das Leichtkraftfahrzeug nur für einen klar begrenzten Zeitraum nutzen möchtest und keine spätere Verwertung übernehmen willst. Das kann gerade zwischen AM-Führerschein und späterem Pkw-Führerschein relevant sein. Die Laufzeit sollte dann aber zu deinem realistischen Nutzungszeitraum passen.

Ein wichtiger Punkt wird bei Mopedautos schnell übersehen: Ein später erworbener Pkw-Führerschein beendet den Leasingvertrag nicht automatisch. Wenn das Fahrzeug nach zwei Jahren nicht mehr benötigt wird, der Vertrag aber länger läuft, kann eine vorzeitige Beendigung schwierig oder mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Prüfe deshalb Laufzeit, Kündigungsregeln und mögliche Vertragsübernahme besonders genau.

Beim Kauf bist du nicht an eine Leasinglaufzeit gebunden und kannst das Fahrzeug später grundsätzlich weiterverkaufen. Dafür trägst du das Restwert- und Verkaufsrisiko selbst. Welche Variante günstiger ist, lässt sich deshalb nicht allein aus Leasingrate und Kaufpreis ableiten.

Welche Modelle kannst du als 45-km/h-Auto leasen?

Der Markt umfasst kompakte elektrische Leichtfahrzeuge ebenso wie etablierte Microcars spezialisierter Hersteller. Beispiele sind Citroën Ami, Fiat Topolino, Aixam, Ligier und Microcar; je nach Marktphase kommen weitere Modelle hinzu oder einzelne Varianten fallen weg. Auch innerhalb einer Modellfamilie kann die Homologation unterschiedlich sein.

Vergleiche deshalb nicht nur Reichweite, Antrieb oder Ausstattung. Für die rechtlichen Voraussetzungen zählt, ob das konkrete Fahrzeug tatsächlich als L6e eingestuft ist und mit deiner Fahrerlaubnis gefahren werden darf. Für den Alltag sind außerdem Heizung, Belüftung, Lade- beziehungsweise Tankmöglichkeit, Stauraum und die reale Strecke wichtiger als bei einem klassischen Zweitwagenvergleich. Einen Überblick über aktuell verfügbare Fahrzeuge findest du in der Kategorie Kleinwagen-Leasing, in der auch Leichtkraftfahrzeuge wie der Citroën Ami gelistet sein können.

Aktuell listet Leasing-Point.de 6 Leasing-Angebote für Citroën Ami und Fiat Topolino, ab 66,84 € im Monat. Vergleiche die Angebote jetzt im Leasing-Vergleich.

Wo darfst du mit einem 45-km/h-Auto fahren?

Ein Leichtkraftfahrzeug mit bauartbedingten 45 km/h ist vor allem für Stadt, Vororte und kurze regionale Wege gedacht. Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt. Eine Route, die mit einem normalen Pkw problemlos funktioniert, kann für ein Mopedauto deshalb ungeeignet sein.

Auch auf Landstraßen solltest du den Geschwindigkeitsunterschied zum übrigen Verkehr berücksichtigen. Bei der Entscheidung für ein solches Fahrzeug lohnt es sich daher, typische Wege zur Schule, Ausbildung oder Arbeit vorher konkret zu prüfen. Dazu gehören auch Streckenführung, Steigungen und verfügbare Ausweichrouten.

Sicherheit: Ein Leichtkraftfahrzeug ist kein kleiner Pkw

Die geschlossene Karosserie kann mehr Wetterschutz vermitteln als ein Roller, sie macht ein L6e-Fahrzeug aber nicht zu einem normalen Pkw. Für Leichtkraftfahrzeuge gelten andere technische und sicherheitsbezogene Anforderungen als für Fahrzeuge der Klasse M1. Beim Vergleich solltest du deshalb nicht nur auf Komfort und Design achten, sondern auch auf die konkrete Sicherheitsausstattung des Modells.

Ebenso wichtig ist die Strecke. Mit maximal 45 km/h entsteht außerhalb dichter Stadtgebiete ein deutlicher Geschwindigkeitsunterschied zu schnellerem Verkehr. Wenn das Fahrzeug für Schule oder Ausbildung gedacht ist, solltest du die häufigsten Wege vor dem Leasing einmal realistisch abfahren oder in der Routenplanung prüfen.

Gibt es eine Elektroauto-Förderung für elektrische Mopedautos?

Viele 45-km/h-Autos fahren elektrisch, daraus folgt aber nicht automatisch ein Anspruch auf eine staatliche E-Auto-Förderung. Die derzeitige Bundesförderung für Elektroautos setzt nach den Förderbedingungen des Bundes ein Neufahrzeug der EU-Fahrzeugklasse M1 voraus. Typische 45-km/h-Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e fallen damit nicht unter dieses Programm.

Daneben können zeitweise regionale, kommunale oder andere Programme existieren. Entscheidend ist dort jeweils, welche Fahrzeugklassen ausdrücklich förderfähig sind. Verlasse dich deshalb nicht allein auf Begriffe wie „Elektroauto" oder „E-Mobilität", sondern prüfe die Förderbedingungen anhand der L6e-Klassifizierung. Mehr zu den Voraussetzungen für M1-Elektrofahrzeuge liest du im Ratgeber zur E-Auto-Förderung 2026.

Darauf solltest du vor dem Leasingvertrag achten

Prüfe zuerst, wer Leasingnehmer sein soll und ob der Anbieter minderjährige Fahrer akzeptiert. Danach solltest du klären, welche Bonitätsunterlagen erforderlich sind, welche Person als Fahrer gemeldet wird und welchen Versicherungsschutz der Leasinggeber verlangt. Erst wenn diese Punkte zusammenpassen, ist ein vermeintlich günstiges Angebot tatsächlich nutzbar.

Sieh dir außerdem Laufzeit, Kilometerpaket, Sonderzahlung, Einmalkosten, Rückgaberegeln und Selbstbeteiligungen an. Bei Elektrofahrzeugen gehören Ladebedingungen und mögliche Vorgaben zum Umgang mit der Traktionsbatterie ebenfalls in den Vertragscheck. Bei der Rückgabe ist entscheidend, wie Mehrkilometer, Minderkilometer und Schäden beziehungsweise übermäßige Abnutzung abgerechnet werden.

Fazit: Beim 45-km/h-Auto entscheidet der Vertrag genauso wie der Führerschein

Ein 45-km/h-Auto zu leasen kann für kurze Alltagswege und einen begrenzten Nutzungszeitraum eine passende Alternative zum Kauf sein. Besonders bei Fahrern unter 18 solltest du aber nicht nur auf Rate und Modell schauen: Vertragspartei, Einwilligung der Eltern, Bonitätsprüfung und Versicherung müssen zusammenpassen.

Vergleiche außerdem die Gesamtkosten inklusive Einmalkosten und wähle eine Laufzeit, die zu deiner Mobilitätsplanung passt. Wer mit 15 oder 16 ein Leichtkraftfahrzeug nutzt und später auf einen normalen Pkw umsteigen möchte, sollte diesen Zeitpunkt schon vor Vertragsabschluss mitdenken.

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Über Laura

Laura Bergmann

Redakteurin für Mobilität & Fahrzeugfinanzierung

Laura schreibt seit mehreren Jahren über Auto-Abo- und Leasingverträge und hat vorher im Fuhrparkmanagement gearbeitet. Ihr Schwerpunkt: Vertragsdetails, Kaution, Bonitätsprüfung und Anbietervergleiche.

Häufige Fragen zum 45-km/h-Auto-Leasing

Die wichtigsten Fragen rund um das Leasing von 45-km/h-Autos kurz beantwortet.

Kann man ein 45-km/h-Auto ab 15 fahren?
Ja, wenn das konkrete Fahrzeug in die von der Klasse AM erfasste Fahrzeugklasse fällt und du die erforderliche Fahrerlaubnis AM besitzt. In Deutschland liegt das Mindestalter bei 15 Jahren. Bis zum 16. Geburtstag gilt für die mit 15 erworbene AM-Fahrerlaubnis eine Beschränkung auf Fahrten im Inland.
Reicht ein Mofa-Führerschein?
Eine Mofa-Prüfbescheinigung allein reicht für ein typisches 45-km/h-Auto nicht aus. Sie bezieht sich auf Mofas und bestimmte Fahrzeuge bis 25 km/h. Für ein L6e-Leichtkraftfahrzeug bis 45 km/h brauchst du mindestens die passende Fahrerlaubnis der Klasse AM oder eine Fahrerlaubnisklasse, die AM einschließt.
Muss ein Elternteil den Leasingvertrag unterschreiben?
Bei Minderjährigen ist ein Leasingvertrag wegen seiner finanziellen und sonstigen Pflichten nicht lediglich rechtlich vorteilhaft. Die gesetzlichen Vertreter müssen daher grundsätzlich einbezogen werden. In der Praxis kann ein Leasinganbieter verlangen, dass eine volljährige und ausreichend bonitätsgeprüfte Person selbst Leasingnehmer wird; die konkreten Annahmekriterien unterscheiden sich zwischen den Anbietern.
Braucht ein Mopedauto eine Vollkaskoversicherung?
Gesetzlich notwendig ist zunächst die Kfz-Haftpflicht. Bei einem Leasingfahrzeug kann der Leasinggeber darüber hinaus einen bestimmten Kaskoschutz verlangen. Ob und in welchem Umfang eine passende Voll- oder Teilkaskolösung für das konkrete Leichtkraftfahrzeug angeboten wird, solltest du vor Vertragsschluss mit Versicherer und Leasinggeber abstimmen.
Darf ein 45-km/h-Auto auf die Autobahn?
Nein. Für Autobahnen und Kraftfahrstraßen verlangt die Straßenverkehrs-Ordnung eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h. Ein auf 45 km/h begrenztes L6e-Fahrzeug erreicht diese Voraussetzung nicht.