03. June 2026  ·  Jacob

E-Auto-Förderung 2026: Höhe, Voraussetzungen und Antrag einfach erklärt

Die E-Auto-Förderung 2026 unterstützt Privatpersonen beim Kauf oder Leasing eines neuen Elektrofahrzeugs mit bis zu 6.000 Euro. Wer profitiert, welche Fahrzeuge gefördert werden und wie der Antrag funktioniert.

E-Auto-Förderung 2026: Höhe, Voraussetzungen und Antrag einfach erklärt

Die E-Auto-Förderung 2026 unterstützt Privatpersonen beim Kauf oder Leasing eines neuen elektrisch betriebenen Fahrzeugs. Je nach Fahrzeugart, zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen und Anzahl minderjähriger Kinder sind Zuschüsse zwischen 1.500 Euro und 6.000 Euro möglich. In diesem Ratgeber erklären wir, wer die Förderung beantragen kann, welche Fahrzeuge förderfähig sind, wie hoch die Prämie ausfällt und wie der Antrag Schritt für Schritt gestellt wird.

Stand: Juni 2026. Maßgeblich sind immer die offiziellen Angaben des BAFA, der Förderzentrale Deutschland und die Förderrichtlinie zur E-Auto-Förderung.

Das Wichtigste zur E-Auto-Förderung 2026 auf einen Blick

  • Die Förderung gilt für private Antragsteller mit Hauptwohnsitz in Deutschland.
  • Gefördert werden Kauf und Leasing förderfähiger Neufahrzeuge.
  • Förderfähig sind Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen werden.
  • Der Antrag kann erst nach der Zulassung gestellt werden.
  • Die Antragstellung ist seit dem 19. Mai 2026 über die Förderzentrale Deutschland möglich.
  • Der Antrag muss spätestens 12 Monate nach Zulassung gestellt werden.
  • Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate auf die antragstellende Person in Deutschland zugelassen bleiben.
  • Die Förderung beträgt je nach Fahrzeugart, Einkommen und Kindern zwischen 1.500 Euro und 6.000 Euro.
  • Für den Antrag wird eine BundID mit Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat benötigt.
  • Gebrauchtwagen, Tageszulassungen und bereits zuvor zugelassene Fahrzeuge sind nicht förderfähig.

Was ist die E-Auto-Prämie 2026?

Die E-Auto-Prämie 2026 ist ein staatliches Förderprogramm für Privatpersonen. Ziel ist es, den Umstieg auf elektrisch betriebene Fahrzeuge für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen zu erleichtern. Anders als frühere Förderprogramme ist die neue Förderung sozial gestaffelt. Das bedeutet: Die Höhe des Zuschusses hängt nicht nur vom Fahrzeug ab, sondern auch vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen und von der Anzahl minderjähriger Kinder im Haushalt.

Die Förderung kann sowohl beim Kauf als auch beim Leasing genutzt werden. Wichtig ist jedoch: Antragsteller ist die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Käufer, Leasingnehmer und Halter müssen nach den offiziellen Informationen nicht zwingend identisch sein. Entscheidend ist für den Antrag die Haltereigenschaft.

Wer kann die E-Auto-Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland. Das förderfähige Fahrzeug muss auf die antragstellende Person zugelassen sein. Außerdem darf das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen die jeweilige Einkommensgrenze nicht überschreiten.

Haushalt Maximales zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen
Haushalt ohne minderjährige Kinder 80.000 Euro
Haushalt mit einem minderjährigen Kind 85.000 Euro
Haushalt mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern 90.000 Euro

Wichtig: Gemeint ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen. Dieses steht im Einkommensteuerbescheid. Bei Ehepartnern, Lebenspartnern oder eheähnlichen Gemeinschaften wird das zu versteuernde Einkommen der relevanten Personen im Haushalt zusammengerechnet.

Welche Kinder werden bei der Förderung berücksichtigt?

Für die Einkommensgrenze und den Kinderzuschlag werden bis zu zwei minderjährige Kinder berücksichtigt. Ein Kind ist förderrelevant, wenn es im Haushalt der antragstellenden Person lebt, eine Kindergeldberechtigung besteht und es zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Anzahl förderrelevanter Kinder Auswirkung auf Einkommensgrenze Auswirkung auf Förderhöhe
Keine Kinder Keine Erhöhung Kein Kinderzuschlag
Ein Kind + 5.000 Euro Einkommensgrenze + 500 Euro Förderung
Zwei oder mehr Kinder + 10.000 Euro Einkommensgrenze + 1.000 Euro Förderung

Welche Fahrzeuge sind förderfähig?

Gefördert werden elektrisch betriebene Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1. Das Fahrzeug muss ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen werden. Es darf vorher weder in Deutschland noch im Ausland zugelassen gewesen sein. Auch Fahrzeuge mit Tageszulassung sind nicht förderfähig.

Fahrzeugart Förderfähig? Maximale Förderung Wichtige Voraussetzung
Reines Elektroauto / BEV Ja Bis zu 6.000 Euro Neufahrzeug der Klasse M1, Erstzulassung ab 01.01.2026 in Deutschland
Brennstoffzellenfahrzeug / FCEV Ja Bis zu 6.000 Euro Neufahrzeug der Klasse M1, Erstzulassung ab 01.01.2026 in Deutschland
Plug-in-Hybrid / PHEV Ja, wenn Zusatzbedingungen erfüllt sind Bis zu 4.500 Euro CO2-Ausstoß maximal 60 g/km oder elektrische Reichweite mindestens 80 km
Range-Extender-Fahrzeug / REEV Ja, wenn Zusatzbedingungen erfüllt sind Bis zu 4.500 Euro CO2-Ausstoß maximal 60 g/km oder elektrische Reichweite mindestens 80 km
Mildhybrid Nein Keine Förderung Nicht extern aufladbar und nicht im Förderprogramm enthalten
Vollhybrid ohne externe Ladefähigkeit Nein Keine Förderung Nicht extern aufladbar
Benziner oder Diesel Nein Keine Förderung Nicht elektrisch betrieben im Sinne der Förderung
Gebrauchtwagen Nein Keine Förderung Förderfähig sind nur Neufahrzeuge
Tageszulassung Nein Keine Förderung Das Fahrzeug war bereits zugelassen

Was bedeutet Fahrzeugklasse M1?

Die E-Auto-Förderung gilt für Fahrzeuge der Klasse M1. Damit sind Fahrzeuge zur Personenbeförderung gemeint, die neben dem Fahrersitz höchstens acht Sitzplätze haben. Klassische Pkw, Kleinwagen, Limousinen, Kombis, SUVs und viele Vans fallen in der Regel in diese Klasse.

Transporter, Kastenwagen, Pickups oder andere Nutzfahrzeuge sind häufig als N1-Fahrzeuge eingestuft. Solche Fahrzeuge fallen nach den Fördervoraussetzungen in der Regel nicht unter die Förderung. Entscheidend ist jedoch immer die konkrete Fahrzeugklasse in den Fahrzeugunterlagen.

Förderung für reine E-Autos und Brennstoffzellenfahrzeuge

Für reine batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge liegt die Basisförderung bei 3.000 Euro. Durch soziale Staffelung und Kinderzuschläge kann die Förderung auf bis zu 6.000 Euro steigen.

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Haushalt ohne minderjährige Kinder Haushalt mit einem minderjährigen Kind Haushalt mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern
Bis 45.000 Euro 5.000 Euro 5.500 Euro 6.000 Euro
45.001 bis 60.000 Euro 4.000 Euro 4.500 Euro 5.000 Euro
60.001 bis 80.000 Euro 3.000 Euro 3.500 Euro 4.000 Euro
80.001 bis 85.000 Euro Keine Förderung 3.500 Euro 4.000 Euro
85.001 bis 90.000 Euro Keine Förderung Keine Förderung 4.000 Euro

Quelle: Bundesumweltministerium / BAFA

Förderung für Plug-in-Hybride und Range-Extender

Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender sind nur unter zusätzlichen Bedingungen förderfähig. Sie müssen entweder höchstens 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern erreichen. Außerdem gilt diese Regelung nach aktuellem Stand für PHEV und REEV nur für Erstzulassungen bis zum 30. Juni 2027.

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Haushalt ohne minderjährige Kinder Haushalt mit einem minderjährigen Kind Haushalt mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern
Bis 45.000 Euro 3.500 Euro 4.000 Euro 4.500 Euro
45.001 bis 60.000 Euro 2.500 Euro 3.000 Euro 3.500 Euro
60.001 bis 80.000 Euro 1.500 Euro 2.000 Euro 2.500 Euro
80.001 bis 85.000 Euro Keine Förderung 2.000 Euro 2.500 Euro
85.001 bis 90.000 Euro Keine Förderung Keine Förderung 2.500 Euro

Quelle: Bundesumweltministerium / BAFA

Wie setzt sich die Förderhöhe zusammen?

Die Förderhöhe besteht aus einer Basisförderung, zusätzlichen Beträgen für niedrigere Einkommen und einem Kinderzuschlag. Die konkrete Höhe ergibt sich aus der offiziellen Förderstaffel.

Bestandteil Reines E-Auto / Brennstoffzelle Plug-in-Hybrid / Range-Extender
Basisförderung 3.000 Euro 1.500 Euro
Zusatz bei Einkommen bis 60.000 Euro + 1.000 Euro + 1.000 Euro
Zusatz bei Einkommen bis 45.000 Euro + 1.000 Euro + 1.000 Euro
Kinderzuschlag bei einem Kind + 500 Euro + 500 Euro
Kinderzuschlag bei zwei oder mehr Kindern + 1.000 Euro + 1.000 Euro
Maximale Förderung 6.000 Euro 4.500 Euro

Gilt die E-Auto-Prämie 2026 auch beim Leasing?

Ja, die Förderung gilt auch für Leasingfahrzeuge. Für Leasing gelten grundsätzlich dieselben Förderhöhen und Einkommensgrenzen wie beim Kauf. Wichtig ist jedoch, dass das Fahrzeug mindestens 36 Monate auf die antragstellende Person in Deutschland zugelassen bleibt.

Bei Leasingangeboten sollte daher besonders auf die Laufzeit geachtet werden. Ein klassisches 24-Monate-Leasing kann problematisch sein, wenn das Fahrzeug danach nicht weiterhin auf die antragstellende Person zugelassen bleibt. Wer die Förderung sicher einplanen möchte, sollte deshalb in der Regel auf eine Leasingdauer von mindestens 36 Monaten achten.

In der Praxis kann die Förderung als Sonderzahlung eingeplant werden, um die monatliche Leasingrate zu senken. Wichtig ist aber: Die Förderung wird nach erfolgreicher Prüfung ausgezahlt. Je nach Leasingmodell kann es deshalb sein, dass die Sonderzahlung zunächst aus eigenen Mitteln vorgestreckt werden muss.

Gilt die Förderung auch für Auto-Abos?

Auto-Abos werden in den offiziellen Fördervoraussetzungen nicht als eigene förderfähige Erwerbsart genannt. Die Förderung bezieht sich auf Kauf und Leasing. Außerdem scheitern klassische Auto-Abos häufig an weiteren Voraussetzungen: Die Laufzeit ist oft kürzer als 36 Monate, das Fahrzeug ist häufig bereits zugelassen und Halter ist oft der Anbieter, nicht der Kunde.

Ein Auto-Abo sollte deshalb nicht pauschal als förderfähig eingeordnet werden. Eine Förderung wäre nur denkbar, wenn das konkrete Angebot rechtlich und praktisch die Förderbedingungen erfüllt, insbesondere Zulassung auf die antragstellende Person und 36 Monate Mindesthaltedauer.

Wann kann die Förderung beantragt werden?

Der Antrag kann gestellt werden, nachdem das Fahrzeug zugelassen wurde. Eine Antragstellung vor der Zulassung ist nicht möglich. Entscheidend ist das Datum der Zulassung, nicht das Datum des Kauf- oder Leasingvertrags.

Frage Antwort
Ab wann sind Fahrzeuge förderfähig? Bei Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026
Seit wann kann der Antrag gestellt werden? Seit dem 19. Mai 2026
Wann wird der Antrag gestellt? Nach der Zulassung des Fahrzeugs
Bis wann muss der Antrag gestellt werden? Spätestens 12 Monate nach Zulassung
Wo wird der Antrag gestellt? Elektronisch über die Förderzentrale Deutschland

Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie die E-Auto-Förderung 2026

Schritt 1: Förderfähigkeit des Fahrzeugs prüfen

Prüfen Sie zuerst, ob das gewünschte Fahrzeug grundsätzlich förderfähig ist. Wichtig sind vor allem Fahrzeugart, Neufahrzeugstatus, Fahrzeugklasse M1, Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026 und bei Plug-in-Hybriden oder Range-Extendern zusätzlich CO2-Wert oder elektrische Reichweite.

Schritt 2: Persönliche Voraussetzungen prüfen

Prüfen Sie Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen und die Anzahl förderrelevanter Kinder. Das zu versteuernde Einkommen finden Sie im Einkommensteuerbescheid. Bei Ehepartnern, Lebenspartnern oder eheähnlichen Gemeinschaften werden die relevanten Einkommen zusammengerechnet.

Schritt 3: BundID vorbereiten

Für die Antragstellung ist eine digitale Authentifizierung über ein BundID-Konto erforderlich. Zulässig sind ein BundID-Konto mit Online-Ausweis oder ein BundID-Konto mit ELSTER-Zertifikat. Eine einfache Basisregistrierung mit Benutzername und Passwort reicht nicht aus.

Zur BundID: BundID-Konto einrichten

Schritt 4: Fahrzeug kaufen oder leasen

Schließen Sie den Kauf- oder Leasingvertrag für ein förderfähiges Neufahrzeug ab. Achten Sie beim Leasing besonders auf die Mindesthaltedauer von 36 Monaten.

Schritt 5: Fahrzeug zulassen

Das Fahrzeug muss auf die antragstellende Person zugelassen werden. Der Antragsteller muss also als Halter eingetragen sein. Erst nach der Zulassung kann der Förderantrag gestellt werden.

Schritt 6: Unterlagen vorbereiten

Bereiten Sie die erforderlichen Nachweise vor. Dazu gehören insbesondere Einkommensteuerbescheide, gegebenenfalls Kindernachweise und bei bestimmten Plug-in-Hybriden oder Range-Extender-Fahrzeugen die EU-Konformitätsbescheinigung.

Schritt 7: Antrag über die Förderzentrale Deutschland stellen

Der Antrag wird ausschließlich elektronisch über die Förderzentrale Deutschland gestellt.

Zum Antragsportal: E-Auto-Förderung in der Förderzentrale Deutschland

Schritt 8: Prüfung und Auszahlung abwarten

Nach der Antragstellung prüft das BAFA die Angaben und Unterlagen. Die Auszahlung erfolgt nach Erteilung des Zuwendungsbescheids innerhalb weniger Wochen.

Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

Für die Antragstellung sollten die relevanten Unterlagen frühzeitig vorbereitet werden. Die folgenden Dokumente sind je nach Fall wichtig.

Unterlage Wann erforderlich? Hinweis
Zwei aktuellste Einkommensteuerbescheide Grundsätzlich für alle zum Haushaltsjahreseinkommen beitragenden Personen Die Bescheide dürfen maximal drei Jahre alt sein.
Kindernachweis Wenn die förderrelevanten Kinder nicht aus den Steuerbescheiden hervorgehen Möglich sind Kindergeldbescheinigung, Kindergeldbescheid mit Aktualitätserklärung oder erweiterte Meldebescheinigung.
CoC-Dokument / EU-Konformitätsbescheinigung Bei PHEV oder REEV mit mehr als 60 g CO2/km Dient als Nachweis der elektrischen Reichweite.
Vollmacht Wenn eine andere Person oder ein Autohaus den Antrag stellen soll Der Fahrzeughalter bleibt formal Antragsteller und Zuwendungsempfänger.

Die Unterlagen müssen als PDF hochgeladen werden. Nach den BAFA-Informationen liegt die zulässige Dateigröße bei 5 MB pro Dokument. Nicht benötigte oder sensible Daten im Steuerbescheid sollten vor dem Upload geschwärzt werden.

Welche Angaben aus dem Steuerbescheid sind relevant?

Für die Einkommensprüfung benötigt das BAFA nur bestimmte Angaben aus dem Einkommensteuerbescheid. Nicht relevante Angaben sollten aus Datenschutzgründen geschwärzt werden.

  • Adressat des Steuerbescheids
  • Steuer-ID
  • Datum des Bescheids
  • Steuerjahr
  • Höhe des zu versteuernden jährlichen Einkommens
  • Informationen zu kindergeldberechtigten Kindern unter 18 Jahren, sofern vorhanden

Besonders sensible Angaben, etwa zu Gesundheitsdaten, religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen, sollten nicht übermittelt werden, wenn sie für die Prüfung nicht benötigt werden.

Kann ein Autohaus oder eine andere Person den Antrag stellen?

Ja, eine andere Person oder ein Autohaus kann mit der Antragstellung bevollmächtigt werden. Im Verfahren muss dann eine Vollmacht eingereicht werden. Wichtig ist: Der Vollmachtgeber, also die Privatperson, auf die das Fahrzeug zugelassen wurde, bleibt formal Antragsteller und Zuwendungsempfänger.

Die Auszahlung erfolgt deshalb immer an den Fahrzeughalter beziehungsweise Vollmachtgeber. Im Antrag muss zwingend die Bankverbindung dieser Person angegeben werden.

Mindesthaltedauer: Wie lange muss das Fahrzeug gehalten werden?

Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate auf die antragstellende Person in Deutschland zugelassen bleiben. Diese Regel gilt sowohl beim Kauf als auch beim Leasing.

Situation Auswirkung
Verkauf vor Ablauf von 36 Monaten Muss dem BAFA angezeigt werden; anteilige oder vollständige Rückforderung möglich.
Abmeldung vor Ablauf von 36 Monaten Muss dem BAFA angezeigt werden; Rückforderung möglich.
Totalschaden oder Diebstahl Muss dem BAFA angezeigt und erläutert werden.
Umzug ins Ausland Problematisch, da das Fahrzeug 36 Monate in Deutschland auf die antragstellende Person zugelassen bleiben muss.
Leasing über 24 Monate In der Regel nicht ausreichend, wenn die Zulassung nicht 36 Monate bestehen bleibt.

Beispielrechnungen zur E-Auto-Förderung

Beispiel 1: Reines E-Auto, Haushalt ohne Kinder

Ein Haushalt ohne minderjährige Kinder hat ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von 55.000 Euro und kauft oder least ein förderfähiges reines E-Auto. In diesem Fall beträgt die mögliche Förderung 4.000 Euro.

Beispiel 2: Reines E-Auto, Haushalt mit zwei Kindern

Ein Haushalt mit zwei minderjährigen Kindern hat ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von 43.000 Euro. Für ein förderfähiges reines E-Auto ist die maximale Förderung von 6.000 Euro möglich.

Beispiel 3: Plug-in-Hybrid, Haushalt mit einem Kind

Ein Haushalt mit einem minderjährigen Kind hat ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von 70.000 Euro. Für einen förderfähigen Plug-in-Hybrid beträgt die mögliche Förderung 2.000 Euro.

Beispiel 4: Einkommen über der Fördergrenze

Ein Haushalt ohne minderjährige Kinder hat ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von 86.000 Euro. In diesem Fall besteht kein Förderanspruch, da die Grenze für Haushalte ohne Kinder bei 80.000 Euro liegt.

Häufige Fehler bei der Antragstellung

  • Der Antrag wird vor der Zulassung gestellt.
  • Das Fahrzeug ist nicht auf die antragstellende Person zugelassen.
  • Die BundID hat nur Benutzername und Passwort und erfüllt nicht das erforderliche Vertrauensniveau.
  • Es werden nicht die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide eingereicht.
  • Der Steuerbescheid enthält unnötige sensible Daten, die nicht geschwärzt wurden.
  • Bei Kindern fehlt ein geeigneter Nachweis.
  • Ein Plug-in-Hybrid erfüllt weder die CO2-Grenze noch die Reichweitenvorgabe.
  • Das Fahrzeug hatte bereits eine Tageszulassung.
  • Beim Leasing wird die 36-monatige Mindesthaltedauer nicht beachtet.

Checkliste vor dem Antrag

  • Ist das Fahrzeug ein Neufahrzeug?
  • Wurde das Fahrzeug noch nie zugelassen?
  • Erfolgt die Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026 in Deutschland?
  • Gehört das Fahrzeug zur Klasse M1?
  • Ist das Fahrzeug ein BEV, FCEV, PHEV oder REEV?
  • Erfüllt ein PHEV oder REEV die CO2- oder Reichweitenvorgabe?
  • Wird das Fahrzeug auf die antragstellende Person zugelassen?
  • Kann die 36-monatige Mindesthaltedauer eingehalten werden?
  • Liegt das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen innerhalb der Grenze?
  • Sind die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide vorhanden?
  • Sind Kindernachweise erforderlich und vorhanden?
  • Ist eine geeignete BundID vorhanden?
  • Wird der Antrag spätestens 12 Monate nach Zulassung gestellt?

Offizielle Links, Dokumente und Formulare

Offizielle Informationsseiten

Antrag und Zugang

Publikationen des BAFA

Formulare

Rechtsgrundlage

FAQ zur E-Auto-Prämie 2026

Die wichtigsten Fragen zur E-Auto-Förderung 2026 – kompakt und verständlich beantwortet.

Ab wann gilt die neue E-Auto-Förderung?
Förderfähig sind Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen werden. Die Antragstellung ist seit dem 19. Mai 2026 möglich.
Kann ich die Förderung vor der Zulassung beantragen?
Nein. Der Antrag kann erst nach der Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden.
Ist das Kaufdatum oder das Zulassungsdatum entscheidend?
Entscheidend ist das Datum der Zulassung. Der Antrag muss spätestens 12 Monate nach Zulassung gestellt werden.
Wer muss den Antrag stellen?
Der Antrag muss von der Person gestellt werden, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Diese Person ist der Halter des Fahrzeugs und bleibt auch bei einer Vollmacht formal Antragsteller und Zuwendungsempfänger.
Kann ein Autohaus den Antrag für mich stellen?
Ja, das ist mit einer Vollmacht möglich. Die Auszahlung erfolgt aber an den Fahrzeughalter.
Welche BundID brauche ich?
Erforderlich ist eine BundID mit Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat. Eine einfache Registrierung mit Benutzername und Passwort reicht nicht aus.
Werden Gebrauchtwagen gefördert?
Nein. Die Förderung gilt nur für Neufahrzeuge. Das Fahrzeug darf vorher weder in Deutschland noch im Ausland zugelassen gewesen sein.
Werden Fahrzeuge mit Tageszulassung gefördert?
Nein. Fahrzeuge mit Tageszulassung sind nicht förderfähig.
Gibt es eine feste BAFA-Liste förderfähiger Modelle?
Nein. Anders als beim früheren Umweltbonus gibt es nach den BAFA-Informationen keine feste Modellliste. Entscheidend sind die Fördervoraussetzungen des konkreten Fahrzeugs.
Wie hoch ist die maximale Förderung?
Für reine E-Autos und Brennstoffzellenfahrzeuge sind bis zu 6.000 Euro möglich. Für Plug-in-Hybride und Range-Extender sind bis zu 4.500 Euro möglich.
Was passiert, wenn ich das Fahrzeug vor Ablauf von 36 Monaten verkaufe?
Eine kürzere Haltedauer muss dem BAFA angezeigt werden. Das BAFA entscheidet im Einzelfall über eine anteilige oder vollständige Rückforderung.
Kann ich die Förderung mehrmals erhalten?
Die Förderung kann je antragstellender Person nur einmal gewährt werden. Pro Haushalt sind maximal zwei Anträge möglich, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.